Favodent erzwingt die Richtigstellung einer
fehlerhaften Position des Gewerbeaufsichts-
amtes München:
Wie leider bei vielen Aufsichtsbeamten immer
noch sachlich falsch verstanden, hatte auch
Herr Sextl vom Gewerbeaufsichtsamt München
fälschlicherweise aus Unkenntnis über die
Zweckbestimmung und Leistungsfähigkeit
des Produktes Favosol öffentlich die Ansicht
vertreten, das Produkt sei für die zahnärztliche
Praxis ungeeignet.
Nach entsprechender Intervention und Aufklä-
rung unsererseits hat Herr Sextl dies nun
öffentlich korrigieren müssen und in der ZAA
Nr. 16/09, Seite 7 für das Gewerbeaufsichts-
amt München erklärt:
"Favosol kann wie jedes andere manuelle
chemische Desinfektionsmittel als Teilschritt
der Aufbereitung dann verwendet werden,
wenn sich eine thermische Desinfektion
anschließt."
http://www.zbvmuc.de/cms/upload /PDF_Anzeiger/ZAA-16_final_09.pdf |